Wertermittlung nach Wert 1914

Für Wohngebäude der Bauartklassen I + II sowie Fertighausgruppen 1 + 2 (Link zur Übersicht der Bauartklassen)

Die beantragte Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die im Schadenfall den aktuellen Gebäude-Neuwert ersetzt. Da dieser Neuwert sich jedoch durch die Baukostenentwicklung jedes Jahr ändert, spricht man von einem „gleitenden Neuwert“. Die Versicherungssumme 1914 ist die Bemessungsgrundlage für die gleitende Neuwertversicherung. Mit einem einfachen Wertermittlungsverfahren wird berechnet, welchen pauschalen Wert ein Haus im Jahre 1914 in der damaligen Währung „Mark“ gehabt hätte. Durch dieses Verfahren können wir Ihnen den bedingungsgemäßen Verzicht auf eine etwaige Unterversicherung garantieren. Damit Sie wissen, welchem heutigen Neubauwert in € die ermittelte „Versicherungssumme 1914“ entspricht, wird diese Summe mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert.


1. Allgemeine Angaben

Bitte geben Sie die exakte Adresse des Gebäudes an. (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort)
Anrede / Vorname / Name


2. Gebäudetyp

im gesamten Gebäude
 
 
 
 
 


3. Ausstattung


Bei der Wertermittlung berücksichtigen wir folgende übliche Bauausführungen/-ausstattungen: Außenwände mit gefugtem Mauerwerk, Putz, Verblendsteinen; Laminat, Teppich- oder Fliesenböden; Doppelfenster oder Isolierverglasung, Nassräume und Küche gefliest, Zentralheizung und zentrale Wasserversorgung.

Link zur Übersicht der Bauartklassen für Wohngebäude der Bauartklassen I + II sowie Fertighausgruppen 1 + 2
Erläuterung: siehe obigen Link


4. Ermittlung der Wohnfläche:


Ermittlung der Wohn-/Gewerbefläche: Anzugeben ist die Grundfläche aller Wohn- bzw. Gewerberäume in allen Geschossen einschließlich Wintergärten, Wohn- und Hobbyräume im Dachgeschoss.
Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen und Kellerräume sowie Speicher-/Bodenräume.
Wohnfläche = Grundfläche (wie oben beschrieben)
Wenn diese zu Wohn- o. Hobbyzwecken genutzt werden.


5. Sonderausstattungen:


Gemeint sind Sonderausstattungen, welche nicht im Punkt 3. erfasst wurden.


6. Nebengebäude:


Gemeint sind Gartenhäuser, Geräteschuppen, Gewächshäuser, Stallungen (Kleintierhaltung) etc.
 
 
Auf Ihrem Grundstück
Bei mehreren Nebengebäuden geben Sie bitte die jeweilige Größe einzeln an.
des Nebengebäudes. Manuelle Angaben möglich
des Nebengebäudes


7. Sonstiges:

Wenn Sie uns noch etwas mitteilen möchten.

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