Für Wohngebäude der Bauartklassen I + II sowie Fertighausgruppen 1 + 2 (Link zur Übersicht der Bauartklassen)
Die beantragte Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die im Schadenfall den aktuellen Gebäude-Neuwert ersetzt. Da dieser Neuwert sich jedoch durch die Baukostenentwicklung jedes Jahr ändert, spricht man von einem „gleitenden Neuwert“. Die Versicherungssumme 1914 ist die Bemessungsgrundlage für die gleitende Neuwertversicherung. Mit einem einfachen Wertermittlungsverfahren wird berechnet, welchen pauschalen Wert ein Haus im Jahre 1914 in der damaligen Währung „Mark“ gehabt hätte. Durch dieses Verfahren können wir Ihnen den bedingungsgemäßen Verzicht auf eine etwaige Unterversicherung garantieren. Damit Sie wissen, welchem heutigen Neubauwert in € die ermittelte „Versicherungssumme 1914“ entspricht, wird diese Summe mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert.