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Hinweise zur Vollmitgliedschaft
Die Vollmitgliedschaft beträgt ab Beginn mind. 12 Monate und verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn sie nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. Die Vollmitgliedschaft endet automatisch mit Wegfall des Maklerstatus. Vollmitglieder sind berechtigt, alle Leistungen der IGVM e.V. in Anspruch zu nehmen und sind wahl- und stimmberechtigt. Vollmitglieder erhalten automatisch Zugangsdaten zum IGVM-FORUM. Falsche Angaben im Antrag können bei Bekanntwerden eine sofortige Beendigung der Mitgliedschaft / einen Ausschluss aus dem Verein begründen.
Bis zu 3 Außendienstmitarbeiter (inkl. Inhaber / Geschäftsführer) 300 € / p.a.
Mehr als 3 Außendienstmitarbeiter (inkl. Inhaber/Geschäftsführer) 600 € / p.a.