Zusatzbausteine zur Kfz-Versicherung

Schutzbrief

Kostenfreie Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeuges. Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages, deshalb haben seine Leistungen keinen Einfluss auf den SF-Rabatt.

Fahrerschutz-Versicherung

Deckt Personenschäden, die der berechtigte Fahrer bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Lenken des versicherten Fahrzeuges erleidet. Die Deckungssumme ist in der Regel begrenzt auf die in der bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vereinbarte Deckungssumme für Personenschäden.

Auslandsschadenschutz - Versicherung

Erleidet der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeug-Haftpflicht versichert wäre. Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche DIREKT beim Versicherer geltend machen.

Rabattschutz

Ist ein belastender Schaden oder mehrere belastende Schäden angefallen, so bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Klasse, wird also nicht zurück- aber auch nicht weitergestuft. Bitte unbedingt beachten! Bei einem Versichererwechsel wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Kunde OHNE RABATTSCHUTZ erfahren hätte.

GAP-Versicherung

Der Versicherer ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages aufgrund Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag.

Freie Werkstattwahl im Schadenfall (Kaskoschäden)

Der Versicherungsnehmer hat im Schadenfall die freie Wahl der Autowerkstatt.

Betriebs-, Brems- und Bruchschaden

Betriebs-, Brems- und Bruchschaden: Beispiele Bremsschäden: entstehen unmittelbar durch den Bremsvorgang an dem Kraftfahrzeug. Aufgrund einer Vollbremsung auf der Autobahn entsteht an der Bremsanlage des Kfz ein erheblicher Schaden. Betriebsschäden: sind Schäden, die der Betrieb und die spezielle Verwendung des Kfz mit sich bringen, die aber nicht auf einem Unfallereignis beruhen, z. B. Einknickschäden, Verwindungsschäden, Schäden durch Verrutschen der Ladung. Die Motorhaube ist nicht richtig verschlossen. Während der Fahrt öffnet sie sich und es entsteht ein erheblicher Schaden am Fahrzeug. Reine Bruchschäden: Fahrzeugteile, z. B. Achsen oder Radaufhängungen brechen. Ein PKW fährt durch ein tiefes Schlagloch. Hierbei entsteht ein Bruch an einem Achsträger (Achse).

Mietwagen

Mietwagen Erleidet das Fahrzeug einen Unfall, Totalschaden oder eine Totalentwendung und schafft der Versicherungsnehmer sich deswegen ein gleichartiges oder klassentieferes Ersatzfahrzeug im Inland an, übernimmt der Versicherer die Mietwagenkosten für den Zeitraum der Ersatzbeschaffung, höchstens für XX Tage, insgesamt für nicht mehr als XX EUR.

Mallorcapolice

Bei dieser Police handelt es sich um eine Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland. Sie bezieht sich auf Europa und außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. Zweck: Ist die für das Mietfahrzeug abgeschlossene KH-Deckungssumme geringer, als die Höhe des Schadens, muss der Mieter des Fahrzeugs für die Differenz aufkommen - in diesem Fall springt die Mallorca-Police (bis zur Höhe der abgeschlossenen Deckungssumme) ein.

 

Empfehlenswerte Leistungen

Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit

In der Fahrzeugversicherung verzichtet der Versicherer auf den Einwand aus § 81 Versicherungsvertragsgesetz (§ 81 VVG) bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von diesem Verzicht sind: - die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile, - die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel und ggf. noch weitere Ausschlüsse (z.B. Telefonieren während der Fahrt)

Neuwertentschädigung

Ist eine Neuwertentschädigung vereinbart, erhöht der Versicherer die Leistungsgrenze auf den Neupreis des FZ, d. h. auf den vom VN aufzuwendenden Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der versicherten Ausführung. Leistungsgrenze ist meistens der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tage des Schadens.

Kaufwertentschädigung

Ist eine Kaufwertentschädigung vereinbart, erhöht der Versicherer die Leistungsgrenze auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung auf den Versicherungsnehmer, d. h. auf den vom VN aufzuwendenden Kaufpreis eines Ersatzfahrzeugs in der versicherten Ausführung, wobei der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird.

Verzicht auf Abzug >Neu für Alt<

Der Versicherer verzichtet bei der Regulierung eines Schadens auf einen dem Alter und der Abnutzung des Fahrzeugs entsprechenden Abzug der Kosten der Ersatzteile und der Lackierung.

Tierbiss-/Marderbissschäden

Der Versicherer übernimmt Kosten für durch Tierbiss/Marderbiss verursachten Schäden im folgenden Umfang:

Folgeschäden Tierbiss-/Marderbissschäden

Der Versicherer übernimmt die durch Tierbiss/Marderbiss verursachten Folgeschäden im folgenden Umfang:

Erweiterte Wildschadenklausel

Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Fahrzeuges mit Haarwild. Die Standard-Deckung mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz ist bei allen Versicherern enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus erweitert.

Erweiterung der Elementarschäden

Zusätzliche Deckung als Ergänzung einer im Standardversicherungsschutz bestehenden Fahrzeugversicherung: Mitversicherung von Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen (von Berghängen) oder eines Erdrutsches.

Dachlawinen

Zusätzliche Deckung als Ergänzung einer im Standardversicherungsschutz bestehenden Fahrzeugteilkaskoversicherung: Mitversicherung von Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Dachlawinen. Leistung gilt auch in Teilkasko im Rahmen der Vollkaskoversicherung (keine SF-Rückstufung)

 

Spezielle Leistungen

Eigenschadendeckung

Eigenschadendeckung (Haftpflicht-Sachschadenersatz bei Kollision eigener Pkw außerhalb des eigenen Grundstückes)

Schäden zw. ziehendem und gezogenem Fahrzeug o. Anhänger

Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen sind mitversichert

Ersatz von Vignetten/Plaketten bei Glasbruch

Der Versicherer übernimmt die Kosten für den Ersatz nach Glasbruch an der Verglasung befindlichen Vignetten und Plaketten

Reinigung-, Leuchtmittelkosten nach Glasbruch

Der Versicherer erstattet die nachgewiesenen Kosten für die Reinigung des Fahrzeuginnenraums infolge eines Glasbruchschadens bis zu einem festgelegten Höchstbetrag und/oder übernimmt die Kosten für die Leuchtmittel.

Kurzschlussfolgeschäden (mitbeschädigte Aggregate)

Ersatz von Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten.

Ersatz von Brems- und Betriebsstoffen

Über die Standard-Ersatzleistungen hinaus ersetzt der Versicherer bei Beschädigung des Fahrzeugs die erforderlichen Kosten für den schadenbedingten Ersatz von Betriebsstoffen, z. B.: Öl, Fett (außer Kraftstoff).

Mitversicherung von Unterschlagung

Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch im eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird. Einige Versicherer versichern die Unterschlagung ohne Einschränkung: (zum Beispiel Unterschlagung durch einen Kaufinteressenten während einer Probefahrt).

Austausch von Schlössern nach Einbruch/Raub

Der Versicherer übernimmt in der Fahrzeugteilversicherung die Kosten für den Austausch von Fahrzeugschlüsseln und -schlössern, wenn die Schlüssel bei einem Einbruch oder bei einem Raub entwendet wurden.

Entsorgung u. Resteverwertung bei Totalschaden

Wenn bei Zerstörung des versicherten Fahrzeugs aus den verbleibenden Rest- und Altteilen kein Veräußerungswert zu erzielen ist, übernimmt der Versicherer (auf Wunsch des Versicherungsnehmers) die Kosten für die Entsorgung des Fahrzeugs.

Zulassungs-/Überführungskosten (Totalschaden) EUR

Im Fall eines Totalschadens bzw. Totalverlustes des versicherten Fahrzeuges ersetzt der Versicherer die angefallenen und nachgewiesenen Überführungs- und Zulassungskosten des Ersatzfahrzeuges.

Autoradioerstattung zum Neupreis

Bei Entwendung einer mitversicherten Radioanlage trägt der Versicherer die Kosten unter den u. g. Bedingungen.

Versicherungsschutz während des Transports auf einer Fähre

Wird das Fahrzeug während des Transports auf einer Fähre vorsätzlich und in vernünftiger Weise zur Rettung von Schiff und Ladung beschädigt, zerstört oder kommt es abhanden, um die einer gemeinsamen Seegefahr ausgesetzten Werte zu bewahren (Havarie-Grosse), besteht Versicherungsschutz in der Vollversicherung.

Ausgleich der Wertminderung bei Reparaturschäden

Der Versicherer ersetzt die Kosten der Wertminderung am Fahrzeug, die sich zwangsläufig durch einen Schaden ergibt.

Direktregulierung

Für den Fall, dass der VN mit seinem Fahrzeug im Inland einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug erleidet, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden für den der Unfallgegner einzustehen hat so, als ob der Unfallgegner bei der genannten Versicherung haftpflichtversichert wäre. Davon ausgenommen sind Personenschäden.

Parkschadenschutz

Parkschadenschutz in der Teilkasko

All-Risk Deckung

Versichert sind ALLE Gefahren, denen das FZ ausgesetzt ist unter anderem auch Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung. Ausnahmefälle: siehe AKB Nicht versichert sind: - Schäden durch allmähliche Einwirkung oder auf Grund des gewöhnlichen Alterungsprozesses (z. B.: Rost, Gebrauchsspuren, Verschleiß/Abnutzung) - Betriebsschäden an mechanischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Teilen. Bei LKW sind auch alle weiteren Betriebsschäden nicht versichert.