Textgenerator für die notwendigen Hinweise auf Ihrer Website zur Transparenzverordnung (TVO)

So bereite ich mich als Vermittler auf die Transparenzverordnung (TVO) vor!

Stand: 29.1.2021
Hinweis: Diese Checkliste ist lediglich als Hilfe für Versicherungsmakler gedacht und ersetzt keine qualifizierte Beratung, insbesondere keine Rechtsberatung. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Die in dieser Checkliste dargestellten Hinweise und Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen, Ergänzungen, inhaltlicher Neugestaltungen und Weiterentwicklungen sowie möglicher gesetzgeberischer oder verordnungsrechtlicher Änderungen und behördlicher Auflagen. Insbesondere fehlen noch die sogenannten Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden. Beobachten Sie die Entwicklung.

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Ab 10.3.2021 muss die Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachstehend: TVO) angewendet werden. Die nachfolgende Checkliste hilft bei der Vorbereitung und Umsetzung der sich daraus ergebenden Pflichten. Mit der TVO soll erreicht werden, dass die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bei der Kapi-talanlage unter anderem von Lebensversicherungsunternehmen unterstützt werden. Dabei geht es nicht nur um die Bekämpfung des Klimawandels, sondern unter dem Kürzel ESG-Kriterien allgemein um ökologische Ziele, soziale Ziele und eine gute Unternehmensführung (Governance). Versicherungsvermittler sind davon betroffen, wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln.


Info: Wenn Sie weniger als 3 Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie die TVO nicht anwenden. (Art. 17 Abs. 1 TVO). Lehnen Sie sich zurück und kümmern sich um die wirklich wichtigen Dinge!


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Homepage (Art. 3-5 TVO)
1. Vermitteln Sie Versicherungsanlageprodukte (ungeförderte Lebens- und Rentenversicherungen)?


2. Haben Sie eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie (Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Ihrer beratenden Tätigkeit, z.B. zur Befragung nach Wünschen und Bedürfnissen, zur Versicherer- und zur Produktauswahl, zur Bewertung der Angebote etc.)?


Vergütungspolitik (Art. 5 TVO)
1. Erhalten Sie unterschiedlich hohe Vergütungen für Versicherungsanlageprodukte, je nachdem ob sie nachhaltig sind oder nicht?


2. Gewähren Sie Ihren Mitarbeitern/-innen oder Untervermittlern/-innen unterschiedlich hohe Vergütungen für Versicherungsanlageprodukte, je nachdem ob sie nachhaltig sind oder nicht?


Vorvertragliche Informationen (§ 6 Abs. 2 TVO)
Beziehen Sie Nachhaltigkeitsrisiken sowie eine Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Rendite in Ihre Beratung ein?


Marketingmitteilungen (Art. 13 TVO)
Machen Sie irgendwelche Marketingmitteilungen mit Bezug zum Thema Nachhaltigkeit und Versicherungsanlageprodukte, für die Sie selbst und nicht ein Produktpartner die Verantwortung tragen (z.B. Werbung auf der Homepage, Flyer, Anzeigen etc.)?

- Wenn nicht, besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
- Wenn ja, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Marketingmitteilungen nicht im Widerspruch zu den in den vorherigen Themenkomplexen behandelten Pflichtinformationen stehen. Empfehlung:

a) Prüfen Sie Ihre Webseite, ob Sie dort Werbung für Versicherungsanlageprodukte und/oder für das Thema Nachhaltigkeit machen.
b) Prüfen Sie Flyer und anderes Werbematerial, die Sie selbst erstellen und verwenden.
c) Widersprüchlich könnte es sein, wenn Sie auf der Webseite oder in den o.g. Materialien Kunden auf das Thema Nachhaltigkeit ansprechen, aber keine Nachhaltigkeitsstrategie haben


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Quelle:
© 2021 Prof. Dr. Matthias Beenken. Der Autor dankt ausdrücklich Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Andre Kempf, Referatsleiter und Syndikusanwalt der Allianz Lebensversicherung AG, für die Überlassung von Textvorschlägen für ungebundene Vermittler, insbes. Makler. Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Checkliste wird vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. zur Verfügung gestellt.