So bereite ich mich als Vermittler auf die Transparenzverordnung (TVO) vor!
Stand: 29.1.2021
Hinweis: Diese Checkliste ist lediglich als Hilfe für Versicherungsmakler gedacht und ersetzt keine qualifizierte Beratung, insbesondere keine Rechtsberatung. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.
Die in dieser Checkliste dargestellten Hinweise und Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen, Ergänzungen, inhaltlicher Neugestaltungen und Weiterentwicklungen sowie möglicher gesetzgeberischer oder verordnungsrechtlicher Änderungen und behördlicher Auflagen.
Insbesondere fehlen noch die sogenannten Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden. Beobachten Sie die Entwicklung.
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Ab 10.3.2021 muss die Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachstehend: TVO) angewendet werden. Die nachfolgende Checkliste hilft bei der Vorbereitung und Umsetzung der sich daraus ergebenden Pflichten.
Mit der TVO soll erreicht werden, dass die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bei der Kapi-talanlage unter anderem von Lebensversicherungsunternehmen unterstützt werden. Dabei geht es nicht nur um die Bekämpfung des Klimawandels, sondern unter dem Kürzel ESG-Kriterien allgemein um ökologische Ziele, soziale Ziele und eine gute Unternehmensführung (Governance).
Versicherungsvermittler sind davon betroffen, wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln.